Aus der Geschichte

Ausgehend vom Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleiner Gemeinden aus dem Jahre 1968 haben bereits 1969 Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit unter Wahrung der Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden stattgefunden. Beteiligt waren die Gemeinden Schönau, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach; Altneudorf; Altenbach, Lampenhain, Heddesbach und Brombach.

Vor dem Hintergrund drohender gesetzlich verordneter Maßnahmen suchten die Gemeinden nach Lösungsmöglichkeiten auf freiwilliger Basis.

Nach umfangreichen Beratungen und nach den erforderlichen Beschlüssen der Gremien haben die Bürgermeister der Gemeinden Altneudorf, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Lampenhain, Schönau und Wilhelmsfeld  im Juni 1974 die Verbandssatzung unterzeichnet. Danach entstand der GVV Schönau als Verwaltungsgemeinschaft in der Rechtsform eines Gemeindeverwaltungsverbandes

Die Verwaltungstätigkeit begann offiziell zum 01.01.1976

Unter anderem wurde dem GVV die vorbereitete Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) sowie Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte übertragen. Die Flächennutzungsplanung ist eine gesetzliche Aufgabe, die der Verband anstelle der Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit erfüllt.

Das Abgaben-, Kassen- und Rechnungswesen werden Namens und im Auftrag der Gemeinden erledigt.

 

Der Verband

Die Mitgliedsgemeinden des Verbandes haben heute rund 10.500 Einwohner. Zur Ausführung der Aufgaben stehen insgesamt 7 Vollzeit- und 5 Teilzeitbeschäftigte zur Verfügung.

Die Verbandsgeschäfte werden verantwortlich vom jeweiligen Geschäftsführer geführt.

Die Finanzierung erfolgt über Umlagen von den Gemeinden nach der Einwohnerzahl und einer gesonderten Umlage für zusätzliche Aufgaben der Gemeinde Heddesbach.

 

Die Verbandsorgane

Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende

 

Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbandes. Sie setzt sich aus Mitgliedern des Gemeinderates der jeweiligen Mitgliedsgemeinden und den Bürgermeistern zusammen. Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinden.

Derzeit besteht die Versammlung aus insgesamt 17 Vertretern, die sich wie folgt verteilen:

  • Schönau 6 Vertreter
  • Wilhelmsfeld 5 Vertreter
  • Heiligkreuzsteinach 4 Vertreter
  • Heddesbach 2 Vertreter

Die Verbandsvertreter sind an Weisungen des jeweiligen Gemeinderates gebunden, sofern diese erfolgen. 

Stimmen einer Gemeinde können nur einheitlich abgegeben werden.

Verbandsvorsitz

Ein Verbandsvorsitzender wird von der Verbandsversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt,  ist Vorsitzender der Verbandsversammlung und vertritt den Verband auch nach außen.

 

 

Die Verbandsversammlung setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

Verbandsvorsitzende:                                          Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl

1. Stellv. Verbandsvorsitzender:                   Bürgermeister Volker Reibold

 

Für die Gemeinde Heddesbach:

  • Bürgermeister Volker Reibold
    Gemeinderat Matthias Fischer

Für die Gemeinde Heiligkreuzsteinach:

  • Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl
    Gemeinderat Karl Beckenbach
  • Gemeinderat Johannes Fink
    Gemeinderat Andreas Herbig

Für die Stadt Schönau:

  • Bürgermeister Matthias Frick
  • Stadtrat Marco Skarke
    Stadtrat Markus Huhn
    Stadtrat Alexander Waigel
    Stadtrat Robert Weber
    Stadtrat Tim Holtmann

Gemeinde Wilhelmsfeld:

  • Bürgermeister Dr. Tobias Dangel
    Gemeinderat Michael Gärtner
  • Gemeinderätin Barbara Türk
  • Gemeinderat Stefan Lenz
  • Gemeinderätin Melanie Oberhofer

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